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Der EU AI Act – was Unternehmen jetzt wissen müssen!

KI in der EU – Regeln ja, aber mit Augenmaß.

Die EU hat mit dem AI Act einen weltweit einzigartigen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Das Ziel? Sicherheit und Innovation in Einklang bringen. Viele Unternehmer:innen fragen sich jetzt dennoch: Dürfen wir KI überhaupt noch nutzen? Und wenn ja, wie? Die Antwort ist ein klares Ja – aber mit Regeln, die unsere Werte schützen.

Hier die aufs Wichtigste zusammengefassten Punkte:

1. Der Kern – ein risikobasiertes Modell
in dem der EU AI Act KI-Systeme nach ihrem Risiko bewertet:

Verbotene KI = unannehmbares Risiko

KI-Technologien, die unsere Grundrechte oder demokratische Werte gefährden, sind nicht erlaubt.
Dazu gehören:

  • Social Scoring = soziale Bewertung von Personen
  • Manipulative KI-Techniken, die Nutzer unbewusst beeinflussen
  • Ungezielte Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Schulen
  • Diskriminierende biometrische Kategorisierung, z. B. nach ethnischer Herkunft oder politischer Einstellung
  • Echtzeit-Fernidentifizierung von Personen im öffentlichen Raum zu Strafverfolgungszwecken (hier: mit engen Ausnahmen)


Hochrisiko-KI = strengere Vorgaben

Diese Systeme werden in sensiblen Bereichen wie Medizin, Justiz, Infrastruktur oder Personalmanagement eingesetzt, wo Fehlentscheidungen gravierende Folgen haben können.
Dazu gehören:

  • Risikoanalysen
    Um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder Verzerrungen erkannt und minimiert werden.
  • Transparenzanforderungen
    Nutzende und Betroffene müssen nachvollziehen können, wie Entscheidungen getroffen werden.
  • Menschliche Aufsicht
    Menschen müssen kritische Entscheidungen überwachen und eingreifen können, um die Kontrolle zu behalten.
  • Datensicherheit und Robustheit
    Systeme müssen gegen Manipulationen und Angriffe geschützt sein, um Missbrauch zu verhindern.

Diese strengen Regeln gelten, da »Hochrisiko-KI« direkte Auswirkungen auf Menschenleben, Grundrechte oder gesellschaftliche Strukturen hat. Beispielsweise kann eine fehlerhafte KI in der Medizin falsche Diagnosen stellen oder ein voreingenommenes KI-System im Personalwesen diskriminierende Entscheidungen treffen. Deshalb legt der EU AI Act hier besonders hohe Standards an.

Geringes Risiko = Transparenzpflicht

KI-Systeme in dieser Kategorie sind nicht direkt gefährlich, können aber das Vertrauen der Nutzenden beeinflussen.
Um eine informierte Nutzung zu gewährleisten gilt:

  • Chatbots und virtuelle Assistenten
    Nutzende müssen klar erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen interagieren.
  • KI-generierte Inhalte
    Texte, Bilder oder Videos, die durch KI erstellt wurden, müssen als solche gekennzeichnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Automatisierte Entscheidungsprozesse in einfachen Anwendungen
    Wenn KI einfache Empfehlungen gibt (z. B. Produktempfehlungen im Onlinehandel), müssen diese klar nachvollziehbar sein.

Diese Regeln sorgen dafür, dass Menschen wissen, wann und wie KI zum Einsatz kommt, ohne dass ihre Entscheidungsfreiheit oder das Vertrauen in digitale Systeme beeinträchtigt wird.

Minimales Risiko = Die meisten alltäglichen KI-Anwendungen

Textverarbeitung mit KI-Unterstützung – bleiben ohne besondere Regulierung frei nutzbar.

  • Was heißt das konkret für Unternehmen?
    Wenn Sie KI zur Prozessoptimierung, Kundenkommunikation oder Analyse nutzen, sind Sie meist auf der sicheren Seite. Verbote betreffen sehr spezielle Anwendungen – nicht Ihre automatisierte Rechnungsstellung oder den KI-gestützten Kundenservice.


2. Anbieter oder Anwender?

Ihre Rolle bestimmt Ihre Pflichten

Der AI Act unterscheidet zwischen verschiedenen Akteuren:

  • Anbieter = Hersteller/Entwickler von KI-Systemen:
    Sie müssen technische Dokumentationen, Risikoanalysen und Konformitätsprüfungen durchführen.
  • Betreiber = Anwender von KI-Systemen:
    Wenn Sie eine bestehende KI-Lösung in Ihrem Unternehmen einsetzen, betrifft Sie der Act kaum.
    Ausnahme: Sie trainieren oder modifizieren KI-Systeme eigenständig mit unternehmenseigenen Daten. In diesem Fall könnten einige Anbieterpflichten auf Sie übergehen!
    Beispiel: Ein Mittelständler nutzt eine KI-basierte Bewerber-Software. Solange er das Tool so verwendet, wie es vom Anbieter vorgesehen ist, gelten für ihn keine besonderen Verpflichtungen. Entwickelt er jedoch ein eigenes Modell auf Basis sensibler Daten, muss er sich an die Hochrisiko-Kriterien halten.


3. Praktische Auswirkungen für Unternehmen

(a) Interne KI-Systeme und Automatisierung

  • Nutzen Sie KI für Buchhaltung, Textgenerierung oder Marketing?
    Hier sind keine neuen Hürden zu erwarten.
  • Haben Sie einen Chatbot, der Kundenanfragen beantwortet?
    Hier ist Transparenz gefragt: Weisen Sie darauf hin, dass Nutzende mit einer KI kommunizieren.

(b) Kundeninteraktion und Verkauf

  • Automatisierte Vertragsprüfung oder Angebotsgestaltung?
    Völlig in Ordnung, solange der Mensch noch eingreifen kann.
  • KI-generierte Produktbilder oder Videos?
    Diese müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden.

(c) Personalmanagement und HR-Tools

  • KI-gestützte Bewerberauswahl?
    Hier könnte es je nach Funktionsweise als Hochrisiko-KI eingestuft werden.
  • Monitoring von Mitarbeitenden mit KI?
    Das kann problematisch werden, besonders wenn es Emotionserkennung beinhaltet.



4. Drei goldene Regeln für den sicheren KI-Einsatz

  1. Einstufung prüfen
    Gehört Ihr KI-Tool zu einer regulierten Kategorie? Meistens nicht.
  2. Transparenz wahren
    Informieren Sie die Nutzenden, wenn sie mit KI interagieren.
  3. Verantwortung übernehmen
    Nutzen Sie KI so, dass Sie Ihren ethischen und geschäftlichen Werten entspricht.


5. Fazit: KI bleibt machbar – mit klarem Rahmen

Der EU AI Act macht eines deutlich: Der Einsatz von KI bleibt für Unternehmen weitgehend offen. Er setzt klare Leitplanken dort, wo Risiken bestehen, aber verhindert nicht Innovation. Wer verantwortungsvoll mit KI umgeht, hat nichts zu befürchten – und kann die Chancen dieser Technologie weiterhin für sich nutzen.

Was sollten Sie jetzt tun?

  • Prüfen Sie, welche KI-Systeme Sie nutzen oder entwickeln.
  • Falls nötig, kennzeichnen Sie den KI-Einsatz gegenüber Kundinnen und Kunden sowie Ihren Angestellten, wann und wie KI-gestützte Entscheidungen über sie getroffen werden.
  • Schöpfen Sie die Möglichkeiten der Technologie mutig aus – mit europäischen Werten als Richtschnur!

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